Mitgehilfe, Mitgehelfe, m.
Mitgehilfe, Mitgehelfe, m.
²Gehilfe; Helfer
I
bei einer Straftat
vgl.
Mitfolger (I),
Mitgeselle (II)
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sein ... mit-gehülff wurde auch aber doch nur an einen gleich darneben aufgerichteten hölzernen galgen aufgehenckt1600 Heinemann,Richter 106 Abb
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[Zeugen in Strafsachen dürfen nicht sein:] diejenige, welche die sache selbst angehet, die mitgehuͤlfen, vormuͤndere [usw.]1707 SudetenHGO. Art. 10 § 1 Faksimile
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wann eine person, welche zauberische handlungen sich erweißlich unterzohen, auf andere, als mitgesellen, oder mitgehilfen bekennet ... [soll eine Anzeige gemacht werden]1766 SchrMährSchles. 12 (1859) 383
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wenn mehrere zu demselben verbrechen mitgewirkt haben, so werden alle diejenigen, welche vorsaͤtzlich etwas thun oder unterlassen, um das verbrechen selbst, oder die gesetzwidrige absicht des verbrechers zu befoͤrdern, mit dem namen der complicen, conspiranten, theilnehmer, mitgehuͤlfen, mitschuldigen oder mitverbrecher belegt1800 RepRecht V 330 Faksimile
II
eines Amtsträgers, vom unqualifizierten Gehilfen bis zum Amtsbruder
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unseren lieben brüdern und mitgehülfen, den leremeistern der kirchen Christi zu C.1539 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 131 Faksimile
- 1575 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VI 1 S. 686 Faksimile
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allen ... superintendenten, pfarrern, predigern, diakonen, kirchendienern, schuelmaistern und derselben zuegeordneten mitgehülfen1576 Oberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 170 Faksimile
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mitgehülfen [einer Kirchenvisitation]1582 Kurland/Sehling,EvKO. V 110 Faksimile
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mir und meinen mittgehülffen auf dem khüniglichen zolhause1595 PommJb. 24 (1928) 50
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ehe sie [Prediger] noch von dem superintendenten und andern seinen mitgehülfen ordinieret ... werden1606 Niedersachsen/Sehling,EvKO. VII 1 S. 151 Faksimile
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zur zeit da die tax-herrn die k.k. contribution betrieben, musten die hannen nebszt ihren mitgehelfen dem zinsbetreiber und berechner die contribution helfen betreiben1775 ArchSiebb.² 8 (1867) 103