Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mitteilen

I etwas (offiziell) mitteilen, verkünden, Bescheid geben
II etwas (Schutz, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, ein Recht) gewähren; etwas (eine Befugnis, ein Amt) verleihen
III einen Anteil gewähren, übertragen
  • 1 (einen Anteil an etwas) geben, (einen Zuschuß) gewähren
  • 2 (einen Vermögensanteil) übertragen
  • 3 (ein Almosen II) zuteilen
IV (intrans.) einen Anteil erhalten (zB. an einem Erbe)