Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mitteilen
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Mitteil
mitteilen
, v.I etwas (offiziell) mitteilen, verkünden, Bescheid geben
II etwas (Schutz, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, ein Recht) gewähren; etwas (eine Befugnis, ein Amt) verleihen
III einen Anteil gewähren, übertragen
- 1 (einen Anteil an etwas) geben, (einen Zuschuß) gewähren
- 2 (einen Vermögensanteil) übertragen
- 3 (ein Almosen II) zuteilen
IV (intrans.) einen Anteil erhalten (zB. an einem Erbe)
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