Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mittelbar

mittelbar

, adj.
indirekt, über Zwischenglieder oder Mittelspersonen bewirkt
I von Personen, Körperschaften oder Herrschaftsrechten in hierarchischen Strukturen (meist dem Reich): nicht dem höchsten Herrschaftsträger, sondern einem Zwischenglied unterstellt
II von Vorgängen, Handlungen, Kausalketten usw.: durch einen Dritten verursacht bzw. ausgeführt, an einem Dritten bewirkt, durch anderes vermittelt