Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittelrain

Mittelrain

, m., Mitterrain, m.

schmaler, unbebauter Landstreifen als Grenzmarkierung zwischen zwei Landstücken
  • sollen die miterrain, si seien egart, mad oder getraid, bei finfzechen kreizer straff auf gleichen halberthail abgemessen und genossen werden
    1676 Tirol/ÖW. II 158
  • mahlsteine, anwänder oder mittelrheine ... muß bey einer allgemeinen landmessung jeder aufdecken
    1714 HessenKassHB. VI 420
  • das gewoͤhnliche guͤtermarkungszeichen auf dem ackerfelde sind die im lande eingefuͤhrten mittelraine ... er ist als gemeinschaftliches eigentum der beiden anstoßenden anzusehen
    1788 Thomas,FuldPrR. I 258
  • 1809 v.Berg,PolR. VII 130
unter Ausschluss der Schreibform(en):