Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mittlersleute

Mittlersleute

, pl.

wie 1Mittler (I) 
  • soll selbige [Gütertrennung] auf des verlangenden theils ansuchen entweder durch mittlers-leute unterhandlung oder gerichtliche athoritæt [!] annoch fest gestellet werden
    1694 VerordnAnhDessau I 4