Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Moderation

Moderation

, f., nl. Moderatie, f.

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von lat. moderatio Ermäßigung, Verringerung, Reduktion

I Minderung, Herabsetzung
  • eenige moderatie oft quijtscheldinghe van't recht
    1577 BrabPlac. II 66
  • eine moderation der strafe
    1787 NCCPruss. VIII 896
II Regelung aufgrund eines Ermessensspielraums, Verringerung, insb. das Verfahren zur Ermäßigung der an das Reich abzuführenden Steuer eines Kreises (III 2) 
vgl. Mäßigung
  • als haben der staͤnde gesandten ihrer gnaͤdigsten und gnaͤdigen herrn huͤlff zu roß und fuß ... angeben, ... doch auch daneben ihrer chur- und fuͤrstl. gn. und gnaden billige moderation auf den fuͤrstehenden moderations-tag fuͤrbehalten
    1555 Moser,KreisAbsch. I 31
  • 1566 RAbsch. III 234
  • daß abermals ein moderation-tag dermassen in allen des reichs creissen durchgehend, geordnet werde, daß alle staͤnde des reichs ... zu dieser moderation auch zuzulassen
    1566 RAbsch. III 232
  • moderation und richtigmachung des reichs matricul
    1577 UrkBurgundKr. II 320
  • 1602 UrkBurgundKr. II 405
  • [soll] alles auf derselben guethaissen, moderation und ratification gestelt ... sein
    1674 Tirol/ÖW. III 172
  • haben sich ... einige fuͤrsten und staͤnde ... auf ihre ... moderationes ihres matricular-anschlags bezogen
    1676 Moser,KreisVerf. 612
  • moderation der matricular-anschlaͤge
    1681 Moser,StaatsR. 34 S. 547
  • der schwaͤbische crays hat sich allezeit uͤber die wormsische reichs-matricul beschwehret und moderation gesucht, welche einige staͤnde des crayses auf moderations-taͤgen zwar erhalten, wodurch aber das crays-quantum mercklich ... verringert
    1718 Moser,KreisVerf. 662
  • daß auch alsbalden aus einem jeglichen crays 2. personen, eine aus dem geistlichen und die ander aus den weltlichen staͤnden, verordnet werden sollen ... ringerung und moderation ... fuͤrzunehmen
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 517
  • [Übschr.:] moderationen des matrikularanschlags
    1804 Gönner,StaatsR. 743
III wie Moderationtag 
  • beyde deputirte zur moderation, vermoͤge des reichs-abschids, auf gemeinen des crayses unkosten geschickt
    1571 Moser,StaatsR. 31 S. 31
IV nach Ermessen des Gerichts verfügte Veranschlagung der in einem Prozeß entstehenden Kosten, die der Beklagte zu tragen hat
  • [bei Nichterscheinen zur Verhandlung] soll der aussenbleibende nicht allein in obgemeldete pön, sondern auch der andern vergeblich erschienenen parthey, die verursachte unkosten, nach billig-mäßiger moderation, zu erstatten fällig erkannt werden
    1637 GesSammlMecklSchwerin I 46
  • 1747 BernStR. VII 1 S. 616
V nur nl.
Vergleich, gütliches Abkommen, Vereinbarung, Abmachung, Festsetzung
  • oft andersins gecorrigeert worden ter moderatie ende arbitragie van die van den rade van Brabant
    1549 BrabPlac. I 199
  • munten, niet ge-evalueert nochte toe ghelaeten zijnde by de moderatie daer te vooren by sijnder majesteyt ghemaeckt
    1559 BrabPlac. II 484
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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