Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): monatlich

monatlich

, adv., adj.

auf einen Monat bezogen
  • alles gegen des cappelmaisters ordennlichen particularn monnadtlichen zu bezallen
    1548 Smijers,Hofmusik I 162
  • ein jeder ritter soll schuldig sein, trey jahr ... wider die unglaubige ... mit zweyen pferden zu dienen ... soll ihme monatliche vnderhalt zwaintzig gulden von dem orden geraicht werden
    DOrdStat. (1606/1740) 114
  • die monathliche liferung
    1675 Moser,StaatsR. 30 S. 21
  • soviel lohn zu verdienen, daß sie [Ammen] monathlich das pflegegeld [für ihre eigenen Kinder] geben können
    1787 Krüger,PreußManufakt. 623
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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