Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Monatsgeld
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, n.
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monatliche Zahlung
I
öffentliche Abgaben
- [Freiheit von folgenden Abgaben:] vorbiddegelt, dingkgelt, mandgelt ofte anders, wodannewys men dat nomen will1425 BremUB. V 278Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- als das monadgelt, so wir zu widerstand der veint ... angeslagen [haben]1478 KanzlBKFriedr. 94
- wo dies [Rückzahlung] nicht geschehe, sollen sie solche 4000 fl. an dem monatgelt, so sie auf unser kammer ... zu geben schuldig werden, innebehalten1499 QPaumgAugsb. 122
- sollen die underthanen ... von wegen des zehenden manns monatgeld von hauß ain gulden vier kr. ... ihren oberkheiten unverzuglich richtig machen1597 Grüll,Bauer 242
- daß derjenige, so den vogel abschießet und könig [der Schützen] wird, hat zu geniessen ... das jahr frey schoß-, graben-, monat- und wachtgeld1653 ZLübG. 30 (1940) 284
- [das Haus hat bisher] alle burgerliche onera gethragen, steur, rüstgelt, wachtgelt, monathgelter1660 EferdingRQ. 131
- daß man ... kriegsschatzung außer der türkensteuer nit geben hette, alß aber die bayrischen und schwedischen völcker ins land kommen, hette man ... monath und guarnison gelder geben müssen1660 Kraichgau 1 (1968) 101
- all ... underthonnen ... sollen vor ent aineß ieden monnath die monnathgelter dem richter ohn ... anmahnen erlegen1671 NÖsterr./ÖW. IX 128Faksimile (ca. 40 KB)
- 1687 Lehmann,NLausBauern 105
- 1710 MHungJurHist. V 2 S. 386
Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Pécs
- 1756 ZMährSchles. 12 (1908) 56
- erst ... 1667 wurde der monathschatz (mondgeld) eingefuͤhrt und auf die steuerbaren laͤndereien gelegt1800 Klöntrup,Osnabr. III 146
II
Versorgungsbezüge
- van dat poorters ende alle de ambochten van der ... stede ... in tiden verleden, plaghten te hebbene maendghelt van der ... stede goede1411 InvBruges IV 113
- ob es sach wäre, daß sich der bergmann nicht mit dem verleger vertragen könnt, so soll er ihm monatsgeld geben, den monat fünf mark solch geld, damit man wein und brot ihm gibt1610/45 NrhAnn. 151/52 (1952) 361
- bey außzahlung der monath-gelder, wir ... den unterthanen gegen ihre speisung ... erstattung thun lassen koͤnnen1684 HessSamml. III 253Faksimile (ca. 448 KB)
- die conpagnien ... beczahlung eczlicher monathsgelder ... begehret17. Jh. ZSchles. 3 (1860/61) 374
- vorschuß ... und anleihen findet auf diese monatsgelder der wittwen ... so wenig, als eine bekuͤmmerung ... statt1745 HambGSamml. IX 489Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der schiffer ... empfaͤngt ... was ihm an ... monats-gelder ... ist bestimmet worden1769 HambGSamml. VII 166Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu bestreitung der jaͤhrlich zu entrichtenden monathsgelder und anderer mittels-nothdurften, muß ein jeder meister ... beytragen1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 183Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1788? BeitrRostock 3, 2 (1903) 88