Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Montaggefälle

Montaggefälle

, pl.

die montags eingenommenen städtischen Gefälle (I) 
  • die drei sollen alle montaggevelle, die man namet die woche, das mahlgelt, kaufhausgelt und andere gevell hinder inen behalten
    1558 Eheberg,StraßbVG. 593
  • 1640 Eheberg,StraßbVG. 709