Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Mordkose)

(Mordkose)

, f.

mörderischer Angriff
zu 1Kose
  • thruch tha morthcase, ther binna there benena burch eden is, thrimine further te betane [wegen des mörderischen Angriffs, der auf den Mutterleib gemacht ist, (hat man) anderthalbmal so hoch zu büßen] 
    um 1300 HunsingoR. 66
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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