Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordstreich
Artikel davor:
Mordrita
Mordritor
Mordsache
Mordschach
Mordschacher
Mordschaden
(Mordschlacht)
Mordschlag
(Mordschlage)
Mordstich
Mordstreich
, m.
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I
Hieb in mörderischer Absicht
- wan ainer vom andern geschlagen, geworfen oder in ander weg zugericht wurd, daß solches fur ein mordwurf oder straich zu achten1575 WürzbZ. I 1 S. 92Faksimile (ca. 164 KB)
II
Mordanschlag
- es gelunge auch seinen feinden einsmahls ihren mord-streich an diesen ... kayser ... ausuͤben zu koͤnnen1735 Fuhrmann,Öst. II 185Faksimile - in Google Books