Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordstreich

Mordstreich

, m.

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I Hieb in mörderischer Absicht
  • wan ainer vom andern geschlagen, geworfen oder in ander weg zugericht wurd, daß solches fur ein mordwurf oder straich zu achten
    1575 WürzbZ. I 1 S. 92
II Mordanschlag
  • es gelunge auch seinen feinden einsmahls ihren mord-streich an diesen ... kayser ... ausuͤben zu koͤnnen
    1735 Fuhrmann,Öst. II 185