Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordstück
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Mordritor
Mordsache
Mordschach
Mordschacher
Mordschaden
(Mordschlacht)
Mordschlag
(Mordschlage)
Mordstich
Mordstreich
Mordstück
, n.
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Mord (I), auch Mordversuch
- diejenigen so gelds oder gewinns halben ein solch groß mordtstück begehen, dörfften alt genug seyn ihr verdiente straff darum zu leiden1505 Augsburg/Schuhmann,Scharfrichter 226 Anm. 40
- zum hefftigsten hinderwertz geschlagen, verwundt, und letzstlich mit stein nach ime geworffen, welchs dan fûr ein mordtstück anzuziehen1555 Speyer/DRWArch.
- der ... wegen des begangnen mortstückh mit dem radt het solen gericht werden1602 SteirGBl. 3 (1882) 130Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- der ein person, da es nit zu defendirung seines leibs undt lebens, oder seiner ehren frefentlicher weiß entleibet, und doch daß es für kein mordt-stuckh zu erkennenDOrdStat. (1606/1740) 130Faksimile - in Google Books
- dho ein streith, mordstuck, geschlägh ... auff der Mosell ... geschehe1624 LuxembW. 657Faksimile - in Google Books
- die beklagte hat das mordstuck an ihrer leiblichen mutter begangen1712 Abele,Gerichtshändel I 560Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)