Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordstück

Mordstück

, n.

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Mord (I), auch Mordversuch
  • diejenigen so gelds oder gewinns halben ein solch groß mordtstück begehen, dörfften alt genug seyn ihr verdiente straff darum zu leiden
    1505 Augsburg/Schuhmann,Scharfrichter 226 Anm. 40
  • zum hefftigsten hinderwertz geschlagen, verwundt, und letzstlich mit stein nach ime geworffen, welchs dan fûr ein mordtstück anzuziehen
    1555 Speyer/DRWArch.
  • der ... wegen des begangnen mortstückh mit dem radt het solen gericht werden
    1602 SteirGBl. 3 (1882) 130
  • der ein person, da es nit zu defendirung seines leibs undt lebens, oder seiner ehren frefentlicher weiß entleibet, und doch daß es für kein mordt-stuckh zu erkennen
    DOrdStat. (1606/1740) 130
  • dho ein streith, mordstuck, geschlägh ... auff der Mosell ... geschehe
    1624 LuxembW. 657
  • die beklagte hat das mordstuck an ihrer leiblichen mutter begangen
    1712 Abele,Gerichtshändel I 560