Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordzeichenstein

Mordzeichenstein

, m.

die Stätte eines Mordes (I) bezeichnender Stein
  • mögen die peinliche gerichte entweder binnen oder baussen der städte gehalten werden, doch dasz alle zeit, wo entleibung geschehen, wie von alters, mord-zeichen-steine gesetzt werden
    oJ. Bauer,WaldeckWB. 125