Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Morgenmaß
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Morgengesprech
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morgengiften
Morgenherr
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Morgenkind
Morgenkorn
Morgenland
(Morgenlaut)
Morgenmahl
Morgenmaß
, f.
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Umfang, Größe eines Land- bzw. Waldstückes, in Morgen (III) gemessen
- [die beth] würdt durch anwalt, schultheiß, burgermeister und gericht ordentlich nach der morgenmaß umbgesetz [!] und erhoben ... darunter einiger morgen ... nit befreit ist1655 SchriesheimW. 282
- sollen sie ... von jedem morgen acker ... nach jedesmals bey bevorstehender ernt abmessende morgenmaß oder sonst eingenommener ... kundtschaft alles an ... frucht ... liefern1677 KirchheimW. 205
- das ihro churfürstliche durchlaucht ... die helfte des kleinen zehenten, die andere helfte einem hohen dombstift W. zukomme, welschkorn und taback dahier auch jederzeit mit in den kleinen zehenten in der morgenmaaß einbegriffen1726 KirchheimW. 164
- untersuchungen deren cameral-waldholzbestaͤnden, durch aufnahm dererselben morgen-maaß, und zahl-enthalt1787 Gatterer,NForstArch. XX 205