Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Morgensprachsvorsteher

Morgensprachsvorsteher

, m.

wie Morgenspracheherr 
  • rahtsverwanthe der statt Bremen undt respective morgensprachsvorstehere des hiesigen weissbeckerambts [schlichten zwischen einem Kuchenbäcker und den Weißbäckern]
    1637 VeröfflBrem. IV 169