Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mühen

mühen

, v.
I belästigen
II jm. vor Gericht vorsätzlich schaden, jn. belasten
III gegenüber jm. einen (Rechts-)Anspruch geltend machen
IV jn. mit Steuern, Abgaben, auch in anderer Weise belasten und beschweren
V jn. quälen, foltern