Mühlenbeständer, m.
Mühlenbeständer, m.
Pächter einer Mühle (I)
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falß sichs auch zutruͤge, daß vorerwehnter muͤhlen-bestaͤnder J.P. oder seine erben die muͤhle vor sich nicht laͤnger ufhalten koͤnten ... so moͤgen sie ... ihr beßerungsrecht ... verkauffen1680 Lennep,CProb. 449
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auch sonsten wegen der von denen muͤllern und muͤhl-bestaͤndern gegen unsern unterthanen gebrauchenden schlaich, vortheils und eigennutzigkeit mehrfaͤltige beschwerden und klagen bey denen muͤhl-visitationen vorgekommen1729 Reyscher,Ges. XIV 48 Faksimile
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[wenn auswärts gemahlenes Mehl verkauft wird] so soll davon das zehnte pfund an die hiesige beide herrschaftliche muͤhlenbestaͤnder, statt des molters ... verabreicht werden1803 WeistNassau II 335 Faksimile