Mühlenfuhre, f., mnd. auch m.
Mühlenfuhre, f., mnd. auch m.
Fahrt mit einem Fuhrwerk zur Mühle (I), Transport des Mahlguts, zT. als Recht des Müllers im Mühlenbrief festgelegt, zT. als ¹Dienst (C II 2 b) der Bauern, auch die Fronfuhre zum Mühlenbau (I)
Fuhrwerk für die Mühlenfuhre (I)