Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenfuhrleute

Mühlenfuhrleute

, pl.

wie Mühlführer 
  • [die Ratsdeputierten beschließen:] den mühlenfuhrleuten soll ein gewisses an futterage, als hafer, heu und stroh auf ein jedes pferd gegeben werden
    1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 6