Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenfuhrleute
Artikel davor:
Mühlfahr
Mühlenfahren
Mühlfahrt
Mühlfall
Mühlenfaß
mühlenfrei
Mühlenfreiheit
Mühlfrevel
Mühlenfuhre
Mühlführer
Mühlenfuhrleute
, pl.
wie Mühlführer
- [die Ratsdeputierten beschließen:] den mühlenfuhrleuten soll ein gewisses an futterage, als hafer, heu und stroh auf ein jedes pferd gegeben werden1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 6