Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlengemächtigkeit

Mühlengemächtigkeit

, f.

Recht, Vollmacht in Bezug auf eine Mühle (I) 
  • seyndt sie die gericht schuldig die obgemelte gemeine herren bey der alter mühlen gemächtigkeit zu erhalten
    1585 LuxembW.(Majerus) I 198