Mühlenhauptmann, m.
Mühlenhauptmann, m.
Aufsichtsperson im Mühlenwesen
-
zu welchem ende wir ... dem muͤhlen-hauptmann, den muͤhlenschreibern, muͤhlenmeistern, und saͤmtlichen muͤhlen-bedienten, ... anbefehlen, nicht allein fuͤr sich selbst denselben [Vorschriften der Mühlenordnung] ohne abbruch nachzukommen, sondern auch auf andere ein wachendes auge zu haben1680 CCMarch. IV 4 Sp. 99 Faksimile