Mühlenrecht, n.

die Gesamtheit der für den Mühlenbetrieb geltenden Rechtsnormen
das Recht zum Betrieb einer Mühle (I), uU. als Pertinenz einer Liegenschaft, später in einigen Gegenden die gewerbliche Konzession
das mit einer Mühle (I) verbundene Recht
Abgabe an eine Mühle (I)
einmaliger Beitrag, den jeder neu zuzulassende oder sich niederlassende Meister bestimmter Handwerke in die Zunftkasse zahlen muß (wohl für die Nutzung der Mühle)