Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Mühlenrechtigkeit)

(Mühlenrechtigkeit)

, f.

das Recht auf Abgaben aus einer Mühle (I) 
  • [Verpfändung einer Stadt] mit allen eren tobehoringen, mit allen watere, mit alles waters tovlote vnd afvlote ... vnd mit allen molen vnd molenrechticheyt 
    1377 MecklUB. XIX 186