Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Mühlenrechtigkeit)
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mühlrecht
(Mühlenrechtigkeit)
, f.
das Recht auf Abgaben aus einer Mühle (I)
- [Verpfändung einer Stadt] mit allen eren tobehoringen, mit allen watere, mit alles waters tovlote vnd afvlote ... vnd mit allen molen vnd molenrechticheyt1377 MecklUB. XIX 186