Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenschatz
Artikel davor:
(Mühlenpfänder)
Mühlenpfennig
Mühlenrechnung
Mühlenrecht
mühlrecht
(Mühlenrechtigkeit)
Mühlenreise
Mühlrichter
mühlenrüchtig
Mühlenschank
Mühlenschatz
, m.
pauschale oder vom Mahlaufkommen abhängige Abgabe für die Nutzung einer Mühle (I)
vgl.
Mühlakzise
- von diesen schatzungen, es sey schaaf- hufen- land- muͤhlen- oder scheffel-schatz [soll niemand befreit sein]1681 BrschwWolfenbPromt. V 37
- die buͤrger und bauern aber, so ihre eigene muͤhlen administriren und den determinirten muͤhlenschatz abfuͤhren, sind von diesem letztern auf ide nahrung gesetzten [Mühlenschatz] frey1776 BrschwWolfenbPromt. II 477Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"