Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenverwalter
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Mühlsteinszehnte
Mühlsteuer
Mühltafel
Mühlteil
Mühlungeld
Mühlungeldamt
Mühlungelter
Mühlenverwalter
, m.
Aufsichtsbeamter über die Mühlen (I) bzw. (V)
- dieweil es auch den schlickgeschworenen und mühlenverwaltern zu schwer fällt, die ansagen allemal selbst zu bestellen und die strafen einzufordern1616 Beck,DanzigerNehrung 175
- [der Müller hat die Pflicht, die Mühle instandzuhalten] worauf aber auch muͤhlen-verwalter, muͤhlen-schreiber und muͤhlen-meister absonderlich gute aufsicht haben muͤssen1722 HessSamml. III 897Faksimile (ca. 458 KB)