Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenverwalter

Mühlenverwalter

, m.

Aufsichtsbeamter über die Mühlen (I) bzw. (V) 
  • dieweil es auch den schlickgeschworenen und mühlenverwaltern zu schwer fällt, die ansagen allemal selbst zu bestellen und die strafen einzufordern
    1616 Beck,DanzigerNehrung 175
  • [der Müller hat die Pflicht, die Mühle instandzuhalten] worauf aber auch muͤhlen-verwalter, muͤhlen-schreiber und muͤhlen-meister absonderlich gute aufsicht haben muͤssen
    1722 HessSamml. III 897
unter Ausschluss der Schreibform(en):