Mühllohn, m.
Mühllohn, m.
I
Entgelt für das ²Mahlen
vgl.
Mühlmetze (I)
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molenlon1416 NdJb. 39 (1913) 109
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das der meysterknecht den mülilon ordenlich zesamenschütte und alle vronvasten dem kornußgeber und innemer in gůtten trüwen inmesse1566 InterlakenR. 419 Faksimile
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die mühllöhn sollen nach der herrschaft gesetz gegeben und genommen werden, insonderheit ... von einerlei lauter korn oder getreide1587 Schenk,Ersingen 85
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die burgerschafft sich ... beschwehrt zue sein vermeint, daß der müli lohn nit nach innhallt ihres allten mühli briefs, sonder wie anderer orthen genommen werde1642 MittHohenzollern 58 (1924) 174
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berechnung des ... muͤhlen- und backlohns1774 Moser,Reichstage II 521 Faksimile
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den muͤllern ist bey der unten bestimmten strafe verboten, weder ein mehreres, noch vielweniger des mahlgaͤsten getreid oder das muͤhlmus statt des muͤhllohns abzunehmen1817 RepStaatsVerwBaiern VI 64 Faksimile
II
Jahrlohn der Kostgeber in den Ratsmühlen
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item by c marken molenloen, tyns unde bůwerk1417/26 BrschwChr. I 274