Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühllohn
Artikel davor:
Mühlenknappe
Mühlenknecht
Mühlknechtsgelöbde
Mühlkorn
Mühlkosten
Mühlkuchen
(Mühlenlage)
Mühlenlehen
Mühlleihe
Mühlenleute
Mühllohn
, m.
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I
Entgelt für das 2Mahlen
vgl.
Mühlmetze (I)
- molenlon1416 NdJb. 39 (1913) 109
- das der meysterknecht den mülilon ordenlich zesamenschütte und alle vronvasten dem kornußgeber und innemer in gůtten trüwen inmesse1566 InterlakenR. 419Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die mühllöhn sollen nach der herrschaft gesetz gegeben und genommen werden, insonderheit ... von einerlei lauter korn oder getreide1587 Schenk,Ersingen 85
- die burgerschafft sich ... beschwehrt zue sein vermeint, daß der müli lohn nit nach innhallt ihres allten mühli briefs, sonder wie anderer orthen genommen werde1642 MittHohenzollern 58 (1924) 174
- berechnung des ... muͤhlen- und backlohns1774 Moser,Reichstage II 521Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den muͤllern ist bey der unten bestimmten strafe verboten, weder ein mehreres, noch vielweniger des mahlgaͤsten getreid oder das muͤhlmus statt des muͤhllohns abzunehmen1817 RepStaatsVerwBaiern VI 64Faksimile - in Google Books
II
Jahrlohn der Kostgeber in den Ratsmühlen
- item by c marken molenloen, tyns unde bůwerk1417/26 BrschwChr. I 274
Artikel danach:
Mühlmacher
Mühlmal
(mühlenmär)
(Mühlenmär)
Mühlmaß
Mühlmäßlein
Mühlmaut
Mühlmehl
Mühlenmeister