Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlmetzegetreide

Mühlmetzegetreide

, n.

wie Mühlmetze (I) 
  • wird uns das geringste als übermas nebst dem mühl-mätze-getraide gleich höchster kauftaxa noch angeschlagen und ausgeteilet
    1679 Böhmen/Franz,Bauerntum II 157