Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlschätzer

Mühlschätzer

, m.

Einnehmer des Mühlenschatzes 
  • wir burgermeister und der rath des hl. reichs statt Sch. verurkunden hiemit meniglichen, daß wir ... dem weger an der fronwag, den millern und mühlschetzern ... ir ordnung nachvolgender gestalt gebessert [haben]
    1563 SchlettstStR. 794