Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlschauen

Mühlschauen

, subst. inf.

wie Mühlbeschau 
  • und weil wier die gerechtsame des müleschawens ... haben, so gebieten ... wier, das jeder müller ... unsern verordneten model haben und das mülwerk nach gebür und noturft darinnen füeren
    vor 1583 MittFürstenbArch. II 401