Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlstall

Mühlstall

, m.


I wie 1Mühlstatt 
II Stall für Pferde oder Esel, die das Mühlenfuhrwerk ziehen
  • J.B. hat, um in der heuernte fleissige aufsicht zu thun, dass gut heu auf den marstall und mühlenstall geliefert werde, täglich 1 ℔ 8 ß
    1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 31