Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlsteinregal

Mühlsteinregal

, n.

Monopol (I) des Herrschers auf Herstellung und Vertrieb von Mühlensteinen (I) 
  • wir [Markgraf] also nicht allein an unserm muͤhlenstein-regal, sondern zugleich an unsere zoll-intraden defraudiret werden
    1689 CCMarch. IV 4 Sp. 113
  • haben [wir, König] daher beschlossen, ... das bisher bestandene muͤhlstein-regal aufzuheben
    1809 NCCPruss. XII 1 Sp. 793