Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühmlein

Mühmlein

, f.

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weibliche Verwandte, gelegentlich auch Anredeform ohne verwandtschaftlichen Bezug
vgl. Muhme (II)
  • wir süllen ... vnsern lieben mümel frawn Angesen, chüniging von Vngern irs heyrat gütes vnd morgengab verrichten
    1324 MWittelsb. II 287
  • so haben wir erhört ... die ... bet, die vnns vnnserm lieben muemlen Elspet vnd Anne grefin von G. an haben gelaitt, vnnd haben ... die ... aygenschafft ... gegeben, die wir an derselben müll haben gehabt
    1332 MBoica XVI 364
  • ermürdt der Geir bierschenck sein mümlin, was zwelff jar alt
    15. Jh. AugsbChr. I 321
  • gelobten sie zu beyden theilen ... A. der vatter ... vnd ... B. als ein vogt, vnd im namen ... seiner zweyer muͤmlin ... diese ... vberkomnuß ... stet ... zu halten
    1610 Wehner,HofgRottw. 352
unter Ausschluss der Schreibform(en):