Müllermeister, m.
Müllermeister, m.
Meister (III) des Müllerhandwerks
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[wir] thuen kund ... daß fuͤr uns kommen seynd die zech- und gesambte muͤllner-meister der wienerischen haupt-muͤller-zunfft1672 Beyer,Mühlenbauk. II 51
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da einer, der das muͤhl-handwerck nicht gelehrnet, auch nicht meister ist, oder werden kan, ein frembde muͤhl im bestand nehme, dem soll ein gelehrnter muͤhlner-meister ... einzustellen befugt seyn1672 CAustr. II 23 Faksimile