Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Müllerzoll

Müllerzoll

, m.

Steuer für auf dem Markt verkaufte Produkte eines Müllers (I) 
  • [dem] müllerzoll [unterliegt alles] was allhier aufgeschüttet und verkauft wird
    16. Jh.? Gerhard,SaarbrSteuerw. 71