Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzerhausgenosse

Mitglied einer der privilegierten Münzerhausgenossenschaften, die sich vorwiegend in Bischofsstädten aus ehemaligen Hofministerialen und späteren städtischen Beamten gebildet hatten und wesentlichen Einfluß auf Münzgewerbe, Münzverwaltung und den Geldverkehr ausübten