Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzerhausgenosse
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(Münzerei)
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Münzerhandwerk
Mitglied einer der privilegierten Münzerhausgenossenschaften, die sich vorwiegend in Bischofsstädten aus ehemaligen Hofministerialen und späteren städtischen Beamten gebildet hatten und wesentlichen Einfluß auf Münzgewerbe, Münzverwaltung und den Geldverkehr ausübten