Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzkommissar

Münzkommissar

, m.

Aufsichtsbeamter über eine Münze (IV) 
  • allen denjenigen, welche solche muͤntz-staͤdte und oerter, allwo ... faͤlschlich nachgepraͤgte 2/3 stuͤcke gemuͤntzet ... werden, ... sr. churfuͤrstl. durchl. oder dero ... muͤntz-commissarien ... anzeigen ... eine ... belohnung
    1693 CCMarch. IV 1 Sp. 1322
  • die personen, welche uͤber die muͤnzen die aufsicht haben ... muͤnz-commissarien 
    1757 Estor,RGel. I 1146