Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzoffizier

Münzoffizier

, m.

Beamter in einer Münzstätte 
  • [der Herzog legt seinem Beauftragten nahe, zu helfen, falls die] münzofficier und person ... von den hispanischen münzverwanten ... widerwertigkeiten zuzufügen understanden werden möchte
    1584 ArchKulturg. 34 (1952) 312
unter Ausschluss der Schreibform(en):