Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobationsabschied
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Münzperson
Münzpfennig
Münzpräger
Münzprivileg
Münzprobation
Münzprobationsabschied
, m.
abschließendes Ergebnis eines Münzprobationstages
- die ... münz-probation-abschiedt ... vermögen, daß ein jeder standt, welchem die gemeine craiß-müntz-stätt nicht annehmlich, einen besondern ... münzmeister und ... einen besondern special-münz-guardein halten solle1630 Wielandt,BadMünzG. 154
- des niederländischen westphälischen kräyses müntz-probation-abscheidvor 1739 Westphalen,Mon. I 1122Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- auszuͤge aus ober-rheinischen muͤnzprobations-abschiden von 1605. 16091773 Moser,KreisVerf. 424Faksimile - in Google Books