Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobationsabschied

Münzprobationsabschied

, m.

abschließendes Ergebnis eines Münzprobationstages 
  • die ... münz-probation-abschiedt ... vermögen, daß ein jeder standt, welchem die gemeine craiß-müntz-stätt nicht annehmlich, einen besondern ... münzmeister und ... einen besondern special-münz-guardein halten solle
    1630 Wielandt,BadMünzG. 154
  • des niederländischen westphälischen kräyses müntz-probation-abscheid 
    vor 1739 Westphalen,Mon. I 1122
  • auszuͤge aus ober-rheinischen muͤnzprobations-abschiden von 1605. 1609
    1773 Moser,KreisVerf. 424