Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobationsrezeß

Münzprobationsrezeß

, m.

wie Münzprobationabschied 
  • mögen ... selbige [auszumünzende Sorten] ... in conformität des letzten müntzprobations recesses, jederzeit wol gepräget werden
    1680 Wielandt,BadMünzG. 351
  • in dem ... muͤnzprobations-receß ... die weitere anordnung dahin getroffen worden seye, daß denenjenigen ... churfuͤrsten und staͤnden, deren muͤnzen verrufen ... davon ... nachricht zu geben [ist]
    1761 Faber,NStaatskanzlei IV 99