Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münztag
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, m.
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Termin, an dem sich die Münzstände zur Beratung über Münzsachen versammeln
- [Auftrag, dem Münzmeister Thomas B., der] ... auf den munztag zu R. als unser commissari ... handlen wird, [die Zehrung ... zu bezahlen]1535 JbKunsthistKaiserh. 5 (1887) p. 117
- nachdem auf angesetzten muͤntz-tag zu Speyer ... unsere ... commissarien, und der staͤnd raͤthe ... erschienen ... und ... die sachen ... erwogen1551 RAbsch. II 616Faksimile (ca. 112 KB)
- das man ... alle jar ein gmeinen müntzt[ag] haben unnd hallten unnd ... vom sylberkouff unnd andren nothwendigen dingen reden ... [soll]1565 SchweizId. XII 934Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- muntesdag1568 NdJb. 39 (1913) 110
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