Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münztag

Münztag

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Termin, an dem sich die Münzstände zur Beratung über Münzsachen versammeln
  • [Auftrag, dem Münzmeister Thomas B., der] ... auf den munztag zu R. als unser commissari ... handlen wird, [die Zehrung ... zu bezahlen]
    1535 JbKunsthistKaiserh. 5 (1887) p. 117
  • nachdem auf angesetzten muͤntz-tag zu Speyer ... unsere ... commissarien, und der staͤnd raͤthe ... erschienen ... und ... die sachen ... erwogen
    1551 RAbsch. II 616
  • das man ... alle jar ein gmeinen müntzt[ag] haben unnd hallten unnd ... vom sylberkouff unnd andren nothwendigen dingen reden ... [soll]
    1565 SchweizId. XII 934
  • muntesdag 
    1568 NdJb. 39 (1913) 110