Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Müßigstehen
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, n.
wie Müßiggang
vgl.
müßig (I 10 b)
- sonderlich bergmeister ... und alle arbeiter, fürnemblich an arbeitenden tagen, sich viel hochzeiten und kindertauff-gehens ... sauff-collationen, müßig-stehen, dieser unserer ordnung dem rechten ... gemäß geleben1593 SammlVerordnHannov. III 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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