Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mundbrief

Mundbrief

, m.

hier eine Vollmachtsurkunde
zu 2Mund
  • als dann die römisch keyserliche majestät ... die vier kellnhöf ... als ein pfandschilling von uns zu des h. römischen reiches handen laut des mundbriefes wiederum zu lösen ... fürgenommen haben
    1628 Wolfart,Lindau II 355