Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mundfällig

mundfällig

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
strafbar wegen einer bußpflichtigen mündlichen Äußerung
  • ob ein vorsprech vör dem pantaiding mundvällig würt, darumb ist er nichtz phlichtig
    1437 NÖsterr./ÖW. VIII 214
unter Ausschluss der Schreibform(en):