Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Munitiongeld
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Munitiongeld
, n.
eine landesherrliche Grundsteuer
- mit einnahme der land-steuern ... sie heissen nun ... tranck-steuern ... munition-gelder ... und so fortan: da hat es wegen der einnahme seine gewisse ordnungSeckendorff,Fürstenstaat (1737) 502
- munition-geld, ist eine gewisse abgabe, welche mehrenteils alle qvatember oder vierteljaͤhrlich und monathlich, nach eines jedweden landes-herrn selbsteigenem belieben, sonderlich von ... unterthanen, welche eigene haͤuser haben ... zu entrichten sind1739 Zedler 22 Sp. 848Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)