Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Munitiongeld

Munitiongeld

, n.

eine landesherrliche Grundsteuer
  • mit einnahme der land-steuern ... sie heissen nun ... tranck-steuern ... munition-gelder ... und so fortan: da hat es wegen der einnahme seine gewisse ordnung
    Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 502
  • munition-geld, ist eine gewisse abgabe, welche mehrenteils alle qvatember oder vierteljaͤhrlich und monathlich, nach eines jedweden landes-herrn selbsteigenem belieben, sonderlich von ... unterthanen, welche eigene haͤuser haben ... zu entrichten sind
    1739 Zedler 22 Sp. 848
unter Ausschluss der Schreibform(en):