Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Muntattäfelein

Muntattäfelein

, n.

ein Grenzmal (mit einem Muntatzeichen), das den Rechts- und Friedensbereich einer Muntat (I) kennzeichnet
  • nachdem sich bis anhero im wildbad allerlei hadereien zugetragen, als ist bevohlen, an gedachts wildbad ein oder zwei mundattäfelein anschlagen zu lassen
    1598 Nürnberg/Funk,Rechtsmale 145