Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musterrolle

Musterrolle

, f.

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I Verzeichnis der bei der Musterung (I) erfaßten Soldaten und ihrer Ausrüstung
  • deshalben ... die officiers, so bald sie an einen orth kommen, denen land-commissarien ... also fort die muster-rollen ausantworten ... sollen
    1635 CCMarch. III 1 Sp. 17
  • ist ein jeder schuldig, mit fleiß daran zu seyn, daß er mit seinem roßdienst sich zu allen zeiten ... an roß, mann, gewehr und waffen der musterrolle gemaͤß fertig halte
    1650 EstRitterLR. 474
  • keinem der commandirenden officierer ... soll freystehen, einen geworbenen mann, der einmal in die muster-roll kommen, abzudancken
    1694 Moser,StaatsR. 29 S. 523
  • muster-rolle, heist das verzeichniß, in welches der commandirende hauptmann oder rittmeister die nahmen seiner soldaten nebst deren alter und vaterlande, wie auch wenn sie in dienste genommen worden, durch den muster-schreiber ordentlich verzeichnen laͤsset, um nach solcher rolle die soldaten mustern, und die gage bezahlen zu lassen
    1717 Hübner,ZtgLex.8 1142
  • soviel die emigrationen unserer unterthanen, welche weder in den muster-rollen eng- oder weiten ausschusses aufgezeichnet sind, ausser land, ohne fremder kriegsdienste-annahme, betrifft
    1774 KurpfSamml. IV 935
  • nach dem kriegsrechte wird ein kriegsmann infam, wenn z.b. ein officier oder gemeiner ... zum schelmen, mittelst ... beyzeichnung eines galgens in der musterrolle erklaͤrt ... worden ist
    1785 Fischer,KamPolR. I 273
  • in jedem amtsbezirk hat das oberamt ... fuͤr die messung der kriegsdienstpflichtigen, fuͤhrung der meslisten, und fertigung der muster-rollen oder kantonsbuͤcher ... zu sorgen
    1808 BadKriegspflicht. 14
II im Seerecht: amtliches Verzeichnis der angemusterten Mannschaft, auch Verordnungen enthaltend, das an Bord mitzuführen ist
  • daß alle unsere schiffe ... eine monster-rolle bey mir [wasser-schout] nehmen müssen, um ihre leute zu engagiren
    1762 QHambSchiffahrt 9
  • pflichten der schiffer, am bord zu bleiben ... das stehet ... in der muster-rolle art. 4. deutlich beschrieben
    1769 HambGSamml. VII 87
  • die uͤbrigen seeleute stehen unter dem schiffer oder schifskapitain, wie seine unterbediente und zuweilen wie gesinde, als weswegen er vor der auslaufung mit ihnen einen schriftlichen verdung oder die musterrolle errichten muß
    1785 Fischer,KamPolR. III 85
  • papiere in betreff der reise. nothwendig an bord sollen seyn: 1) die musterrolle 
    1830 Pöhls,HR. III 189
unter Ausschluss der Schreibform(en):