Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musterung

Musterung

, f.


I Erfassung und Inspektion der Truppen, der Landesmiliz (I) und deren Ausrüstung, auch als herrschaftliches Recht
Sachhinweis: HRG.1 III 800ff.
  • ein rat lest euch piten im zu willen auch mit in die mustrung zu geen
    1499 NürnbChr. V 611
  • wir ... armleut vnd hintersassen ... in sollich ordnung vnd musstrung mit irem harnasch vnd vveren ... furgenomen haben
    1501 MBoica XI 489
  • uf sontag fur mittfasten hat der stathelter ... ein musterung ufm kempwasen gehalten
    1519 MarburgRQ. II 491
  • die musterung zu haben und iedem knecht, der gemustert, zwen fl., ayn halben monatsold, ... zu bezalen
    1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 125
  • es soll sich in der musterung ein yeder bey seinem rechten tauff und zuͤnamen ... einschreyben lassen
    1532 Bonin,Reichsheer 66
  • id were gut, dat m. g. h. de rede und lantrentemeister einen dach edder vier, ehr de musterung in den steden schen solde, in eine etzlike stat schickede und de vorteknus des kerkenguts faten lete
    1539 PommVis. I 127
  • von wegen der mußterung, daß sich die land-stennde nicht haben wollen lassen mustern, es wuͤrde inen denn fueter und mal, huefschlag und schaden stand gegeben
    1550 Lünig,CJFeud. II 307
  • wo die vom adl auf jren vogtguetern in unsern landgerichtn gelegen rais, steur, mussterung und scharwerch oder noch ain merere obrigkait von allter hergebracht, das sy die jnventur, vormundsatzung und was der vormundshanndlung anhengig ist auf solchen jren vogtguetern, wie hieoben von jren aigen guetern gsetzt ist, auch fürnemen und verrichten muegen
    1553 BairFreibf. 238
  • damit in solchem allem guete ordnung gehalten, sollen die wagenknecht in aller musterung auch gemustert werden, und wa ainicher mangel ... sich ... erfinde ... solle ainer aus den deputierten reten, zu musterherren verordnet, ... die billicheit verfuegen
    1554 WürtVjh.2 10 (1901) 92
  • im fall ... im h. reich teutscher nation ... musterung fuͤrgenommen wuͤrden, so sollen die muster-herren zuvor der crays obersten und zugeordnete um die muster-plaͤtz ansuchen
    1563 Moser,KreisAbsch. I 223
  • sollen die reuter mit wohlgeuͤbten knechten ... auf unser und des reichs erfodern ... an bestimmten musterplatz ... zu der musterung erscheinen
    1570 Lünig,CJMilit. 58
  • daß sy ... one ... jrer der staͤtt, maͤrckt vnd gericht fürgesetzten oberkait wissen ... kain versamblung, musterung, rottierung noch zusamenlauffung machen
    TirolLO. 1573 IX 2
  • werden die kriegscommissarii und musterherrn [des löbl. schwäbischen craiss] befehl haben, nachdem die person und knecht in der musterung qualifizirt und befunden werden, sie mit der besoldung zu bedenken
    1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 211
  • kriegesordnung, wie man in gegenwart der gemainen knechten die musterung ankhündigen und bestellen solle mit kurtzen einfeltigen worten
    1583 AnzGMus. 8 (1839) 164
  • monsterung und versamblung der unterthanen
    1594 LuxembW.(Majerus) I 580
  • mit ... fürfallender besteurung vnd musterung der armen vnderthonen
    1595 MBoica 22 S. 739
  • werden die kriegscommissarii und musterherrn befehl haben, nachdem die person und knecht in der musterung qualifizirt und befunden werden, sie mit der besoldung zu bedenken
    1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 211
  • es sol sich in der musterung ein jeder bey seinem rechten tauff vnd zunamen ... einschreiben lassen, auch in der musterung keiner auff des andern namen durchgehen
    1599 HessSamml. I 474
  • pfaltzische leibeigene ... werden ... mit der wehr besetzt, in musterung vnnd reiß gezogen
    1599 PfälzW. II 701
  • es bit auch ein ersame gemein ein ersamer rath wölle die musterung mit der burgerschafft und den undterthanen auf den dörffen damit man sehe, wie die selbe mit rüstungen versehen fuer die handnemen
    1608 MHungJurHist. V 2 S. 123
  • vor ... denenjenigen unsern sonderbahren hiezu deputirten ... commissarien und muster-herrn solcher musterung gewertig zu seyn
    1610 CCMarch. III 2 Sp. 16
  • außer der fraiß und frävelshandlungen, steur, scharwerch und musterung so dem landgricht gehörig
    1619 Strnadt,Grenzbeschr. 370
  • dem von T. als einem landsaßen vom adl wird durchgehends (außer des malefiz und was sich auf gmainer landstraß begibt) alle nidergerichtliche obrigkait, alß fraiß, frävel, steur, scharberch und musterung sowol als ob es ein geschloßne hofmarch were bestanden
    1619 Strnadt,Grenzbeschr. 374
  • welche zu den gerichts landfolgen und musterungen gebraucht werden
    1626 CJVenatorio-Forest. III 4
  • wie ... in aufpot, musterungen und andern anlagen die urbarsholden mit der burgerschaft ... gleiche puert tragen sollen
    1626 OÖsterr./ÖW. XII 154
  • es söllend ouch die musterungen in unser der oberkeit costen ... gehalten werden
    1653 SaanenLschStat. 306
  • die landfolge und musterung betreffend, behalten ihre fgl. dieselbe vi juris superioritatis et regalium
    1655 HessSamml. II 243
  • wenn andere gleiche unseres stifts eingesessene ohne unterscheidt reise, folge und muesterungen thuen muͤßen
    1657 Behnes,BeitrMünster 834
  • solle mann auch jährlichen oder in zweien jahren ainmall die musterung mit den burgern fürnemben und besichtigen, wie sie mit rüstungen gestaffiert sei
    1681/82 Steiermark/ÖW. VI 122
  • ein officier und soldat, der die musterung zu thun verwegert, sol als ein meutmacher gestrafft werden
    1689 HessSamml. III 338
  • es wird aber die musterung von einigen ... getheilet in die ober- oder landes-musterung, und die nieder blinde oder schlechte musterung. jene wird dem juri superioritatis und regalibus zugeschrieben, und von dem domino territorii selbst exerciret
    1705 KlugeBeamte I2 587
  • bey der musterung soll jeder soldate sein eigenes, keinesweges aber gelehnt frembdes gewehr und mondur haben, bey straffe der spißruthen
    1713 CCPrut. III 3
  • das junge volk in städten und dörfern wird fast ohne unterschied des alters enrolliret und ofters zum exerciren oder musterungen zu solchen zeiten aufgefordert, da sie ihren vätern ... zur arbeit ... am nöthigsten
    1729 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 417
  • aus dem kriegsrecht folgt auch das waffenrecht, ... soldaten zu werben und regulirte militz auf die beine zu bringen, item jus lustrationis et sequelae, vulgo die auswahl, musterung, reiß und folge, oder in aͤussersten noͤthen das allgemeine landaufboth
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 37
  • musterung ... gilt noch unter unserm volk fuͤr revuͤe beym militaͤr
    1801 Reinwald,HennebId. II 89
II Erfassung und Inspektion von Schiffsbesatzungen
  • sollen ... die monat- und kost-gelder sowohl der capitainen, als der bootsleute ... angehen, vier tage ehe dann sie zu segel gehen, ob sie gleich mehr tage nach der musterung an's land zu liegen kämen
    1682 KurbrandenbSeekriegsR. Art. 10
  • daß bey der munsterung von dem admiralitaͤts-knecht dieser articuls-brief verlesen, und darauf von dem convoy-herrn das schiffs-volck in eyd und pflicht genommen wird
    vor 1727 Langenbeck,SeeR. 122
  • dass einige tage zuvor, ehe die convoy würklich abginge, durch öffentlichen trommelschlag quasi kund gemachet würde, dass die munsterung gehalten werden sollte
    1746 Baasch,HambConvoy 198 Anm.
III polizeiliche Kontrolle
  • dunket uns nicht unnodich, um des ytzigen gescreyes willen ene munsterunge vorgenamen werde yn ein yder stadt, fleke, ampten und yn der junkeren herlicheyden
    1545 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 401
  • dem fryweibel zů H., der thöuffern halb, so nitt uff der mustrung deß landtgrichts ... erschynend, dz er mit züchung der bůß gegen jeden fürfare
    1559 KonolfingenLGR. 259
IV obrigkeitliche Erfassung von Reittieren
  • weßhalb ... wir unserer zur musterung abgehenden landgestuͤtts-commission ... aufgetragen haben, hierauf zu sehen, ob die ... gebuͤhrends geschehen ... seye
    1792 KurpfSamml. V 258
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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