Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musterungskonvent

Musterungskonvent

, m.

beim Schwäbischen Kreis: Versammlung in Musterungsangelegenheiten
  • bey dem letzten musterungs-convent darauf gezilet worden, wann die crays-voͤlcker wieder aus der campagne kaͤmen, daß alsdann die officierer so wohl, als die gemeine, zu ihrem werb-herrn wieder gehen sollen
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 90
  • 1687 Moser,StaatsR. 30 S. 100