Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutschierungsweise/mutschierungsweise

Mutschierungsweise

, f.

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Art und Weise einer Mutschierung (I) 
  • dass es brauch ... [daß] derjenige, welcher güter will ... verthauschen, dass derselbe erblich gut um gut muss geben und darin kein vorbehalt weder in muthschierungsweise oder ander geschen
    1648 Breidenbach 94
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mutschierungsweise

, adv.

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in Form von Mutschierungen (I) 
  • man findet auch exempel, dass die lande mit aller hoheit, iedoch nicht in gleiche theile, sondern nur oerterung- oder mutschierungsweise gesondert werden
    1665 Seckendorff,Fürstenstaat 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):