Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Muttergeld
Artikel davor:
Mutterbrudersohn
Mutterbrudertochter
Mutterbruderweib
(Mutterbuch)
Mutterdritteil
Mütterer
Muttererbe
Muttererbteil
Mutterfaß
(Mutterfreund)
1Muttergeld
, n.
Anteil aus dem mütterlichen Vermögen
vgl.
1Mutter (I)
- ist ... aufgezeichnet, des die muetter sich vorwilliget, nachdem sie den [Stief-] kindern noch etlich muettergeldt schuldig ist, wan sie sich vorehelicht, das sie von deme, so der breutigam einbringet wirdt, V. [dem einen Sohn] seine funf schock muttergut auf eine tagezeidt bezalen will1562 BrandenbSchSt. I 409